ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der KESCH Event & Promotion GmbH
Stand: April 2026 | Gültig ab Vertragsschluss
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen KESCH Event & Promotion GmbH und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht KESCH Event & Promotion GmbH hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die KESCH im Bereich Event-Konzeption, Event-Management, Promotion, Live-Marketing und verwandter Dienstleistungen erbringt – unabhängig davon, ob die Leistungserbringung einmalig oder dauerhaft erfolgt.
Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG unterliegen ergänzend den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
Mit Auftragserteilung – schriftlich, per E-Mail oder mündlich – erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
§ 2 Vertragsschluss & Angebote
Angebote von KESCH sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und freibleibend.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
– schriftliche Auftragsbestätigung von KESCH, oder
– Unterzeichnung des Angebots bzw. Auftragsformulars durch den Auftraggeber, oder
– schriftliche Annahme durch den Auftraggeber per E-Mail, oder
– Beginn der Leistungserbringung durch KESCH auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch KESCH.
Das unterzeichnete oder bestätigte Angebot definiert das Gesamtauftragsvolumen (GAV), das als Berechnungsgrundlage für Stornogebühren, Abschlagsrechnungen und sonstige volumenabhängige Regelungen gilt.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert beauftragt und abgerechnet.
KESCH ist berechtigt, Drittleistungen (z. B. Location, Technik, Catering, Künstler) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder im Wege der Eigenleistung zu beauftragen. Entstehende Mehrkosten durch Preiserhöhungen Dritter, die KESCH nicht zu vertreten hat, werden dem Auftraggeber nach Ankündigung weiterverrechnet.
KESCH erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers im Bereich Event-Management und Live-Marketing. Kreative Leistungen (Konzepte, Designs, Planungsleistungen) sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten, auch wenn das Event aus Gründen, die KESCH nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet.
§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
4.1 Abschlagszahlungen
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtauftragsvolumens fällig. Die verbleibenden 50 % werden nach Projektabschluss (Veranstaltungsdurchführung bzw. Leistungsabnahme) in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig, sofern im Angebot keine andere Regelung getroffen wurde.
4.2 Schlussrechnung & Nachberechnung
Nicht im Angebot enthaltene Leistungen sowie tatsächliche Drittkosten (z. B. Location, Technik, Catering), die vom geplanten Budget abweichen, werden nach Projektabschluss durch eine Schlussrechnung abgerechnet. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
4.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (§ 456 UGB) sowie eine Mahngebühr von € 15,00 pro Mahnung fällig. KESCH behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche des Auftraggebers entstehen.
4.4 Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von KESCH ausdrücklich anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur bei Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit schriftlich stornieren. Die Stornierung wird wirksam, sobald sie KESCH schriftlich (Brief, E-Mail) zugegangen ist. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei KESCH.
5.1 Stornogebühren
Bei Stornierung werden auf die von KESCH direkt veranschlagten Eigenleistungen (Honorare, Konzeption, Projektmanagement, Kreation) folgende pauschalen Stornogebühren erhoben:
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Stornoeingang |
Stornogebühr auf KESCH-Eigenleistungen |
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Mehr als 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
25 % des Gesamtauftragsvolumens |
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30 – 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
50 % des Gesamtauftragsvolumens |
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7 – 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
80 % des Gesamtauftragsvolumens |
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Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
100 % des Gesamtauftragsvolumens |
Fremdleistungen (z. B. Location, Technik, Catering, Künstlerhonorare, Reiseleistungen) sind von den obigen Stornogebühren ausgenommen. Für diese gelten die jeweiligen Stornobedingungen der Drittleister; die tatsächlich anfallenden Stornokosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. KESCH wird – sofern möglich und vom Auftraggeber beauftragt – eine Reduzierung der anfallenden Fremdstornokosten verhandeln.
5.2 Nachweis geringeren Schadens
Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass KESCH ein geringerer Schaden als die genannte Stornogebühr entstanden ist. KESCH kann seinerseits nachweisen, dass ein höherer Schaden eingetreten ist, soweit gesetzlich zulässig.
5.3 Terminverschiebung
Bei einvernehmlicher Terminverschiebung (mind. 60 Tage vor dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum) sind die bereits erbrachten Planungsleistungen als Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abzugelten, sofern die Verschiebung auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt. Bereits entstandene und nicht rückforderbare Drittkosten werden in jedem Fall weiterverrechnet.
§ 6 Rücktritt durch KESCH & Leistungsänderungen
KESCH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
– der Auftraggeber trotz Mahnung eine fällige Zahlung nicht leistet;
– der Auftraggeber unrichtige Angaben über wesentliche Veranstaltungsmerkmale gemacht hat;
– nach Vertragsschluss eingetretene Umstände die Leistungserbringung unzumutbar machen (z. B. Änderung von Behördenvorschriften, Sicherheitsbedenken).
Im Fall eines berechtigten Rücktritts durch KESCH hat der Auftraggeber die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen sowie entstandene Drittkosten zu vergüten.
Änderungen im Leistungsumfang, die vom Auftraggeber nach Vertragsschluss gewünscht werden, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von KESCH und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.
§ 7 Höhere Gewalt
1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Stromausfälle, Terroranschläge), die KESCH nicht zu vertreten hat und die die Leistungserbringung dauerhaft oder vorübergehend unmöglich machen, entbinden KESCH von der Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang der Behinderung.
In diesem Fall trägt jede Partei die ihr bereits entstandenen Kosten selbst. Bereits geleistete Anzahlungen werden – abzüglich der bis zum Eintritt des Ereignisses nachweislich angefallenen Kosten und nicht rückforderbaren Drittkosten – zurückerstattet.
§ 8 Haftung
KESCH haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KESCH nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Personenschäden. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
KESCH haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
– Handlungen oder Unterlassungen Dritter (z. B. Location-Betreiber, Techniker, Künstler), soweit KESCH diese sorgfältig ausgewählt hat;
– technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von KESCH liegen;
– unrichtige oder unvollständige Informationen, die der Auftraggeber KESCH zur Verfügung gestellt hat.
Die Haftung für entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) nicht beschränkt werden darf.
§ 9 Urheberrecht & Nutzungsrechte
Alle von KESCH erstellten Konzepte, Entwürfe, Designs, Präsentationen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von KESCH und unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt KESCH dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse ein, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
Foto- und Videoaufnahmen, die KESCH bei der Durchführung von Events anfertigt, dürfen für Referenz- und Marketingzwecke von KESCH verwendet werden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Konzepte und Planungsleistungen, die nicht zu einem Vertragsschluss führen, verbleiben ausschließlich im Eigentum von KESCH und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zuge der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und Projektinhalte – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine der Parteien dagegen verstoßen hat.
§ 11 Datenschutz
KESCH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner ausschließlich zur Vertragserfüllung und Geschäftsabwicklung, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
Näheres regelt die Datenschutzerklärung von KESCH, abrufbar unter www.kesch.com/datenschutz.
§ 12 Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von KESCH in Wien.
Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der gesetzlich vorgesehene Gerichtsstand.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt (Salvatorische Klausel).
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
KESCH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf www.kesch.com/agb abrufbar. Für laufende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
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